Allgemeine Geschaeftsbedingungen (AGB)
1. Geltung
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Beratungs- und Dienstleistungen der ekonomo GmbH; Werner-von-Siemens-Str. 2-6; 76646 Bruchsal (ekonomo).
1.2 Soweit Beratungsverträge oder –angebote schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen AGB vor.
2. Vertragsgestaltung
ekonomo arbeitet grundsätzlich nach Maßgabe des Kunden. D.h. allen Aufträgen liegen grundsätzlich Dienstverträge gem. § 611 BGB zu Grunde, es sei denn es wird einzelvertraglich etwas anderes vereinbart. Konditionen und Liefertermine werden einzeln und gesondert vereinbart.
3. Mitwirkung des Kunden; Verschwiegenheit
3.1 Sämtliche Fragen der Berater über Angelegenheiten des Kundenunternehmens werden möglichst vollständig, zutreffend und kurzfristig beantwortet.
Die Berater werden nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung von Bedeutung für das Projekt sein kann.
3.2 ekonomo wird auch ungefragt und frühzeitig über solche Umstände informiert, die von Bedeutung für das gemeinsame Projekt sein können.
3.3 Von ekonomo gelieferte Ergebnisse und Berichte werden vom Kunden unverzüglich abgenommen. Erforderliche Korrekturen und Änderungswünsche werden ekonomo ebenso unverzüglich schriftlich mitgeteilt. Äußert sich der Kunde innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nicht, gilt die Leistung als abgenommen.
3.4 Über alle Geschäftsgeheimnisse, zu denen ekonomo im Rahmen der vertragsgemäßen Zusammenarbeit Zugang erhält werden alle Berater und Kooperationspartner auch nach Beendigung der Zusammenarbeit Stillschweigen bewahren.
4. Datensicherung des Kunden
Wenn die von ekonomo übernommenen Aufgaben Arbeiten von ekonomo -Beratern an oder mit EDV-Geräten des Kunden mit sich bringen, wird der Kunde rechtzeitig vor Beginn der entsprechenden Tätigkeiten der ekonomo -Berater eine leicht rekonstruierbare Sicherung der Daten sicherstellen.
5. Rechnungsstellung, Zahlung
5.1 Die ekonomo ist berechtigt, Honorar und Auslagen monatlich im Nachhinein in Rechnung zu stellen.
5.2 Für die Rechnungen von ekonomo gilt eine Zahlungsfrist von 14 Kalendertagen. Die Rechnungen sind ohne Abzüge zu begleichen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist ekonomo berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen.
5.3 Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist ekonomo berechtigt, die Arbeit an dem Projekt einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind.
6. Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit
6.1 ekonomo kommt mit Leistungen nur in Verzug, wenn für diese bestimmte Fertigstellungstermine schriftlich vereinbart sind und ekonomo die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat ekonomo beispielsweise einen unvorhersehbaren Ausfall des für das Projekt vorgesehenen Beraters, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragschluss nicht vorhersehbar waren und die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Der höheren Gewalt gleich stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen ekonomo mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, soweit nicht diese Maßnahmen rechtswidrig und von ekonomo verursacht worden sind.
6.2 Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist ekonomo berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dagegen durch Hindernisse im Sinn von Abschnitt 6.1 die Leistung von ekonomo dauerhaft unmöglich, so wird ekonomo von ihren Vertragspflichten frei.
6.3 Soweit Pflichtverletzungen i. S. v. § 280 BGB von ekonomo zu vertreten sind, gilt ergänzend Abschnitt 7.
6.4 Rechtliche und steuerliche Beratungsleistungen werden durch die ekonomo nicht erbracht.
6.5 Buchführungstätigkeiten werden – wenn überhaupt – lediglich im Rahmen des § 6 Nr. 4 StBerG erbracht.
7. Haftung
7.1 Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Kunde Mitwirkungsobliegenheiten gemäß Abschnitt 3 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten wird im Streitfall der Kunde führen. ekonomo übernimmt ferner keine Haftung für etwaige Schäden des Kunden, die auf Nichtbeachtung der Sicherungsobliegenheit gemäß Abschnitt 4. beruhen.
7.2 ekonomo haftet für Schäden des Kunden nur, wenn und soweit sie von ekonomo vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Den Nachweis wird im Streitfall der Kunde führen.
7.3 Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen ekonomo verjähren spätestens nach Ablauf von 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsgemäßen Tätigkeit.
7.4 Ein aus der Beratung resultierender Erfolg der Zusammenarbeit kann von ekonomo mit Rücksicht auf die jeweilige Aufgabenstellung nicht garantiert werden.
8. Rechtswahl, Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden
8.1 Neben den individuellen Absprachen und diesen Bedingungen gilt nur deutsches Recht.
8.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten gegenüber der ekonomo keine Wirkung, selbst wenn ekonomo ihrem Einbezug nicht ausdrücklich widerspricht.
8.3. Alle Nebenabreden bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
9.1 Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist Bruchsal
9.2 Gerichtsstand für alle Klagen gegen ekonomo ist Bruchsal. Für Klagen von ekonomo gegen den Kunden ist Bruchsal gleichfalls Gerichtsstand, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Bruchsal, 01.09.2009 gez. Steffen Geßner (Geschäftsführer)